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   OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11   

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OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11 (https://dejure.org/2022,32582)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.11.2022 - 2 B 206/11 (https://dejure.org/2022,32582)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. November 2022 - 2 B 206/11 (https://dejure.org/2022,32582)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremBeurtV § 4; GG Art 33 Abs 2; GG Art 33 Abs 5
    Konkurrentenstreit um das Amt einer Generalstaatsanwältin/ eines Generalstaatsanwalts - Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Generalstaatsanwalt; Generalstaatsanwältin; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Konkurrentenstreit; Statusamt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    So liegt es etwa, wenn die Tätigkeit im angestrebten Amt von der bisherigen Tätigkeit des statushöheren Bewerbers so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils zurücktreten muss (BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12, juris Rn. 17).

    Denn die Grenze zur Beliebigkeit darf nicht überschritten und die Bedeutung der Beurteilung als Gesamtbewertung nicht entscheidend geschwächt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12, Rn. 17).

    Dagegen war es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts fehlerhaft, für die Stelle des Präsidenten eines Sozialgerichts den statusniedrigeren früheren Vizepräsidenten eines Sozialgerichts und Dezernenten am Landessozialgericht unter Hinweis auf seine größere Verwaltungserfahrung einem statushöheren und formal gleich beurteilten Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht vorzuziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12, juris Rn. 1 - 4, 9).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Bei Ämtern mit aufsteigenden Grundgehältern - hier dem Amt der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage des Antragstellers - ist bei der Prüfung der Höherwertigkeit von Statusämtern nicht maßgeblich auf das konkrete (je nach Erfahrungsstufe unterschiedliche) Grundgehalt, sondern auf das Endgrundgehalt abzustellen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 28).

    Darauf abzustellen, ist sachgerecht und geeignet, eine trennscharfe Abgrenzung herbeizuführen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 30).

    Allerdings ist das aus einer höherem Statusamt grundsätzlich folgende erhöhte Gewicht umso geringer, je geringer der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 28).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    unsachlichen Erwägungen leiten lassen (BVerfG, Beschl. v. 04.02.1981 - 2 BvR 570/76 u.a., BverfGE 56, 146 ).

    Es besteht kein hergebrachter Grundsatz, dass die ständigen Vertreter von Dienststellenleitern stets gegenüber den entsprechenden Amtsinhabern ohne Stellvertreterfunktion besoldungsrechtlich herausgehoben werden müssten (BVerfG, Beschl. v. 04.02.1981 - 2 BvR 570/76 u.a., BverfGE 56, 146 ).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Das Bundesverfassungsgericht spricht von einer "verhältnismäßig weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" bei der Einordnung der Ämter in die Besoldungsordnung (BVerfG, Beschl. v. 04.06.1969 - 2 BvR 343/66 u.a., BverfGE 26, 141 ).

    zwingend besoldungsrechtlich gleich eingestuft werden müssen (BVerfG, Beschl. v. 04.06.1969 - 2 BvR 343/66 u.a., BverfGE 26, 141 ).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 - zugrunde lag.

    Die Erwägung, dass einer der konkurrierenden Bewerber das höchstbewertete Amt innehat, das in seiner Dienststelle erreicht werden kann, stellt die Zuverlässigkeit der Besoldungshöhe als Indikator für die unterschiedliche Wertigkeit der Statusämter nicht in Frage (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Anordnungsanspruch zu bejahen, wenn (1) sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zulasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und (2) eine Auswahl des unterlegenen Bewerbers in einem neuen Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, ZBR 2002, 427-429; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09, NJW 2011, 695-700; Beschl. d. Senats v. 02.09.2011 - 2 B 64/11, juris).

    Für diese Prognose ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 29.04.2016 - 1 WB 27.15, juris Rn. 18 und Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09, juris Rn. 58; OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 23).

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Für diese Prognose ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 29.04.2016 - 1 WB 27.15, juris Rn. 18 und Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09, juris Rn. 58; OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 23).

    Der Leistungsvergleich ist in erster Linie anhand aktueller und aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.05.2021 - 2 B 156/21, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

  • OVG Bremen, 28.05.2021 - 2 B 156/21

    Rechtswidrigkeit von Beförderungsranglisten, die auf den beabsichtigten

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Der Grundsatz, dass der Leistungsvergleich vor allem anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, impliziert, dass die Beurteilungen vor der Auswahlentscheidung erstellt worden sein müssen (OVG Bremen, Beschl. v. 28.5.2021 - 2 B 156/21).

    Der Leistungsvergleich ist in erster Linie anhand aktueller und aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.05.2021 - 2 B 156/21, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Bejaht hat das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme vom Vorrang des höheren Statusamts zum Beispiel, als der Vizepräsident eines Oberlandesgerichts (Besoldungsgruppe R 4) mit nur geringer praktischer Erfahrung im Arbeits- und Arbeitsprozessrecht mit dem Vizepräsidenten eines Landesarbeitsgerichts (Besoldungsgruppe R 3 mit Amtszulage), der seit mehr als 20 Jahren Arbeitsrichter war, um die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts konkurrierte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass sich bei formal gleichen Beurteilungen der Bewerber mit dem höheren Statusamt durchsetzt, kann sich aus dem beruflichen Werdegang der Konkurrenten ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15

    Auswahlverfahren; Fortsetzung nach Fehlerbehebung; Bewerberkreis.

  • OVG Bremen, 27.07.2009 - 2 B 166/09

    Besetzung der Stelle des Direktors bei der Bürgerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15

    Fehlen eines ausdrücklich formulierten Antrags i.R.e. Beschwerdebegründung;

  • OVG Bremen, 24.09.2020 - 2 B 187/20

    Anordnung der Herausgabe dienstlicher Arbeitsmittel einer Beamtin; Sofortvollzug;

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • OVG Bremen, 26.03.2018 - 2 B 199/17
  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

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